Erkundigen Sie sich, ob und wie viel Ihre Kasse pro Behandlung und Jahr übernimmt und welches Ihr Selbstbehalt ist.
Einige wenige Kassen verlangen eine ärztliche Verordnung. Wenn dies von Ihrer Kasse nicht verlangt wird, können Sie lediglich die Rechnung Ihrer Therapeutin an die Kasse einsenden.